Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2771
BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95 (https://dejure.org/1997,2771)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 6 AZR 868/95 (https://dejure.org/1997,2771)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 6 AZR 868/95 (https://dejure.org/1997,2771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1006
  • BB 1997, 1592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 865/95

    Tarifliche Abfindung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch auf Abfindung nach § 2 TV soziale AbsicherungW um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der nach § 67 MTW-O innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen ist (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1997 - 6 AZR 865/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Diese erfolgte jedoch nicht am 6. Juni 1992, sondern, wie im Urteil des Senats vom 20. März 1997 (aaO) ausgeführt wurde, frühestens im März 1993.

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 133/95

    Bestimmung der Höhe einer Abfindung nach Tarifvertrag - Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nach dem Wortlaut der tariflichen Bestimmung und dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung auch ein befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 93, 97 AFG als neues Arbeitsverhältnis i.S.v. § 2 Abs. 6 TV soziale AbsicherungW anzusehen, wenn es mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes begründet wird (vgl. BAG Urteile vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 571/94 - und vom 9. August 1995 - 6 AZR 133/95 - nicht veröffentlicht).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1995 - 6 AZR 133/95 - n.v.) verstößt die Tarifbestimmung des § 2 Abs. 6 TV soziale AbsicherungW nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Dies beruht darauf, daß die Fälligkeit nicht vor Wirksamwerden des Tarifvertrages und damit nicht vor seiner abschließenden Unterzeichnung (§ 1 Abs. 2 TVG, § 126 Abs. 2, § 125 Satz 1 BGB) eintreten konnte (BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR und 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Rückwirkung, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Dies beruht darauf, daß die Fälligkeit nicht vor Wirksamwerden des Tarifvertrages und damit nicht vor seiner abschließenden Unterzeichnung (§ 1 Abs. 2 TVG, § 126 Abs. 2, § 125 Satz 1 BGB) eintreten konnte (BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR und 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Rückwirkung, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 571/94

    Keine Abfindung bei Neueinstellung in befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nach dem Wortlaut der tariflichen Bestimmung und dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung auch ein befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 93, 97 AFG als neues Arbeitsverhältnis i.S.v. § 2 Abs. 6 TV soziale AbsicherungW anzusehen, wenn es mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes begründet wird (vgl. BAG Urteile vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 571/94 - und vom 9. August 1995 - 6 AZR 133/95 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1995 - 9 (6) Sa 1704/93

    Abfindung; Tarifvertrag; Soziale Absicherung; Sozialplanabfindung; Waldarbeiter;

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 868/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 1995 - 9 (6) Sa 1704/93 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Brandenburg, 02.03.2004 - 2 Sa 534/02

    Kein Abfindungsanspruch bei Übernahme durch anderen Arbeitgeber

    Gegen die Anwendung von § 4 Abs. 5 b bzw. Abs. 6 des Tarifvertrags zur sozialen Absicherung spricht auch nicht, dass das neue Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der M. gGmbH vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2005 befristet abgeschlossen worden ist, wie das Bundesarbeitsgericht in vergleichbaren Fällen zu § 4 Abs. 6 des Tarifvertrags zur sozialen Absicherung in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. dazu die Urt. d. BAG v. 01.12.1994, a. a. O.; v. 09.08.1995 - 6 AZR 133/95 -, ZTR 1996, S. 178; v. 17.04.1997 - 6 AZR 868/95 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Waldarbeiter).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht